C. Enge & Co GmbH
Mopedversicherung

Mopedversicherung

Mopedversicherung

Das Kenn­zeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kenn­zeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kenn­zeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haft­pflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Deshalb müssen während dieser Jahreszeiten keine Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haft­pflichtversicherung anfallen. Jedoch sind Ganzjahres-Kenn­zeichen, die somit einen ganzjährigen Versicherungsschutz umfassen, bereits gegen günstige Versicherungsbeiträge erhältlich.

Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden und zugleich gibt schon die Farbe des Kenn­zeichens Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist. Im Jahre 2021 waren zum Beispiel blaue Moped-Kenn­zeichen gültig, im Jahre 2022 grüne und im Jahre 2023 schwarze. Diese drei Farben wechseln sich immer wieder ab, sodass im Jahre 2024 erneut blaue Kenn­zeichen gültig sind.

Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haft­pflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kenn­zeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die Kosten selbst tragen.


An­ge­bot an­for­dern!

Erhalten Sie hier Ihr persönliches Angebot.


Unsere Produktpartner

AIG
Allianz
Alte Leipziger
Ammerländer Versicherung
ARAG
AXA
Barmenia
Baloise
Canada Life
Concordia
Condor
Continentale
D.A.S.
DBV
Deurag
Deutscher Ring
Dialog
Die Bayerische
Die Haftpflichtkasse
direct line
Domcura
ERGO
Generali
GEV Grundeigentümer
Gothaer
Hübener
Hallesche
Hannoversche
HanseMerkur
HDI
Helvetia
Hiscox
IDEAL
Inter
InterRisk
KRAVAG
KS / Auxilia
MetallRente
NRV
Nürnberger
OCC
R+V
Rhion
Signal Iduna
Skandia
Standard Life
Sutor Bank
SwissLife
verti
VHV
Volkswohl Bund
Württembergische
Würzburger
Würzburger TravelSecure
Wüstenrot Württembergische
WWK
Zurich